Verbandsaufgaben

Verantwortung übernehmen

Vertretung im Interesse der diakonischen Einrichtungen und Dienste

In der Satzung des Diakonisches Werks sind unterschiedliche Aufgaben formuliert, die das Diakonische Werk im Ev. Kirchenkreis Siegen e.V. als regionales Diakonisches Werk gemäß dem Diakoniegesetz der EKvW im Interesse aller diakonischen Einrichtungen und Dienste im Kirchenkreis Siegen erfüllen soll. Sie lassen sich in folgende Mandate unterteilen:

  • Verbandspolitisches Mandat
  • Sozialpolitisches Mandat
  • Kirchenpolitisches Mandat

Die satzungsgemäße Umsetzung verantwortet der Vorstand gegenüber der Mitgliederversammlung des Vereins.

Verbandspolitisches Mandat

  • Gremienarbeit (Vorstand / Mitgliederversammlung)
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Diakoniesammlung/en
  • Verbund Regionaler Diakonischer Werke (VRDW)
  • Konferenzen/ Fachverbände / Arbeitsgruppen
  • Gremienvertretung (DWW / Diakonie RWL)

Sozialpolitisches Mandat

  • Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtverbände nach § 4 SGB XII in der Stadt Siegen und den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe
  • Kommunale Ausschüsse und Arbeitskreise in der Stadt Siegen und den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe
    • Jugendhilfeausschüsse und Unterausschüsse
    • Sozialausschüsse und Unterausschüsse
    • Planungsgruppen (nach § 80) und Arbeitskreisen (nach § 78)
  • Sozialpolitische Veranstaltungen und Angebote
  • Landes-, bzw. Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Kirchenpolitisches Mandat

  • Evangelische Identität – diakonisches Profil
    • Veranstaltungen
    • Angebote
  • Diakonie und Kirche
    • Kirchengemeinden, z.B. Gemeindegruppen, Gottesdienste
    • Kirchenkreis, z.B. Synode, Ausschüsse, Kooperationen
  • Überörtliche Arbeitsgruppen und Projekte