18.03.2020 | Diakonie in Südwestfalen

Pressemitteilung der Siegener Krankenhäuser

In der Pressemitteilung der Siegener Krankenhäuser vom 17.03.2020 heißt es:

„Um die Patienten vor dem Corona-Virus zu schützen und den Krankenhausbetrieb in der aktuellen Krisensituation zu gewährleisten, haben die heimischen Krankenhäuser – Diakonie Klinikum, DRK-Kinderklinik, Kreisklinikum und Marien Kliniken – St. Marien-Krankenhaus – gemeinsam beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres keine Besuche auch von näheren Angehörigen mehr zuzulassen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Landes gemäß aktueller Erlasse an die Krankenhausträger vom 15.03.2020.

Die Siegener Krankenhäuser wissen, dass dieser Eingriff sehr gravierend ist. Für schwerstkranke Menschen in einer finalen Krankheitsphase (z.B. in der Intensiv- oder Palliativbetreuung), für die Angehörigenbesuche überaus bedeutsam und geboten sind, gibt es Ausnahmeregelungen. Ebenso wird es bis auf Weiteres zulässig sein, dass Väter von Neugeborenen oder eine Begleitperson in den Kreißsälen der betreffenden Krankenhäuser während der Geburtsphase anwesend sein dürfen. Aufgrund der besonderen Situation und den Bedürfnissen von kranken Kindern und Jugendlichen sind in der DRK-Kinderklinik weiterhin zwei enge Bezugspersonen zugelassen. An den Eingangsbereichen der Krankenhäuser finden ab sofort entsprechende Eingangskontrollen statt.

Des Weiteren machen die Siegener Krankenhausträger darauf aufmerksam, dass es ab sofort zu Einschränkungen in den planbaren OP-Leistungen kommen wird. Die dringend medizinisch notwendigen Leistungen werden wie gewohnt weiterhin erbracht. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine schnelle Verfügbarkeit von Intensiv- und Beatmungsplätzen für den erwartbaren Anstieg der behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten zu gewährleisten.

Die Krankenhäuser werben um Verständnis für diese Beschränkungen. Sie sind jedoch erforderlich, um die Patienten zu schützen und den Krankenhausbetrieb in diesen schwierigen Zeiten aufrecht zu erhalten. Auch gilt unsere Sorge den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Siegener Krankenhäusern für die Versorgung der Patienten dringlich gebraucht werden.

Die Regelungen gelten selbstverständlich auch für die stationären Senioreneinrichtungen der Diakonie in Südwestfalen und der Marien Gesellschaft Siegen.“